Prüfungszeugnis-Jägerschein
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Mit dem Prüfungszeugnis vor der Prüfungskommission des Deutschen Landesjagdverbandes gemäß §10
Abs. 2 der Jägerprüfungsordnung vom 12. April 2004 (SGV. NW 792-),haben Sie einen offiziellen und Eingetragenen Jägerschein.
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